GELTUNGSBEREICH 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG (Hotelaufnahmevertrag). 1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kreis Hotel GmbH & Co.KG in Textform. 1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 2.1. Der Kreis Hotel GmbH & Co.KG steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2.2. Vertragspartner sind die Kreis Hotel GmbH & Co.KG und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Kreis Hotel GmbH & Co.KG gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. 2.3. Alle Ansprüche gegen die Kreis Hotel GmbH & Co.KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kreis Hotel GmbH & Co.KG beruhen.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 3.1. Die Kreis Hotel GmbH & Co.KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3.3. Die Kreis Hotel GmbH & Co.KG kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Kreis Hotel GmbH & Co.KG oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG erhöht. 3.4. Rechnungen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Kreis Hotel GmbH & Co.KG berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben. 3.5. Die Kreis Hotel GmbH & Co.KG Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Kreis Hotel GmbH & Co.KG berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. 3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Kreis Hotel GmbH & Co.KG aufrechnen oder verrechnen.
RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow) 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Kreis Hotel GmbH & Co.KG geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 4.2. Sofern zwischen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, (30 Tage vor Anreise kostenfrei, bei bestätigten Zimmernummern und Ausrichtungen, 60 Tage vor Anreise kostenfrei) kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Kreis Hotel GmbH & Co.KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Kreis Hotel GmbH & Co.KG in Textform ausübt. 4.3. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit der Kreis Hotel GmbH & Co.KG geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG.
RÜCKTRITT DES HOTELS 5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Kreis Hotel GmbH & Co.KG ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung). 5.2. Bei berechtigtem Rücktritt der Kreis Hotel GmbH & Co.KG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
HAFTUNG DES HOTELS 7.1. Die Kreis Hotel GmbH & Co.KG haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Kreis Hotel GmbH & Co.KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung de Kreis Hotel GmbH & Co.KG beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Kreis Hotel GmbH & Co.KG beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Kreis Hotel GmbH & Co.KG auftreten, wird die Kreis Hotel GmbH & Co.KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Kreis Hotel GmbH & Co.KG dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. 7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Kreis Hotel GmbH & Co.KG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
HAFTUNG GÄSTE RAUCHEN IM NICHTRAUCHERZIMMER 8.1. Bei einer Unterbringung in einem Nichtraucherzimmer stellt das Rauchen in diesem Zimmer eine vertragswidrige Nutzung dar, welche mit einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € geahndet wird. Durch diese Gebühr wird der Vertragspartner an den zusätzlich erforderlichen Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) beteiligt. Der Kreis Hotel GmbH & Co.KG steht der Nachweis frei, dass durch die Zimmerreinigung ein höherer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die pauschale Vertragsstrafe dem tatsächlichen Schadensbetrag angerechnet. 8.2. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am selben Tag nicht vermietet werden, ist die Kreis Hotel GmbH & Co.KG neben der Geltendmachung der in Ziffer 1 geregelten Schadensersatzanspruchs berechtigt, eine zusätzliche Nacht in Höhe von 90 % der zu diesem Zeitpunkt geltenden Standardrate in Rechnung zu stellen. 8.3. Sollte durch das Rauchen in einem Nichtraucherzimmer die Brandmeldeanlage der Kreis Hotel GmbH & Co.KG fehlerweise ausgelöst und die Kreis Hotel GmbH & Co.KG mit den Kosten des Feuerwehreinsatzes belastet werden, ist der Vertragspartner zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. 8.4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. 8.5. Bei durch den Gast verursachten Schäden an der Einrichtung oder dem Ansehen des Hotels, dem Eigentum anderer Gäste, über die Maßen starke Verschmutzung der Räumlichkeiten oder schwerer Störung des reibungslosen Betriebsablaufs ist der Vertragspartner haftbar. In einem solchen Fall behält sich das Hotel vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten, geleistete Vorauszahlungen anzurechnen und vom Pfandrecht (§704, BGB) Gebrauch zu machen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels. 9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen. 9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 9.5. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.