Geschäftsbedingungen Hotel Miramar in Westerland

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vetrag abgeschlossen ist. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Stornobedingungen

  • 30 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 90%
  • 60 Tage vor Anreise kostenfrei bei bestätigten Zimmernummern oder Ausrichtungen, danach 90%
  • Reiserücktrittsversicherung empfohlen
  • Eine Umbuchung in eventuelle Rabattaktionen ist nicht möglich.

Das Hotel ist berichtigt beim Check-In die Kreditkartendaten aufzunehmen.

Bei Beschädigungen im Hause durch den Gast, fehlendem Interieur o.ä., ist das Hotel berechtigt,
eine entsprechende Abbuchung von der Kreditkarte vorzunehmen, um den entstandenen Schaden zu decken.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit andereitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Betrag, abzüglich der Einsparungen, zu bezahlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand Niebüll